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Zulassung Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Schwarzwild

Sehr geehrte Mitglieder des Kreisjagdverbandes Nördlingen,

 

mit dem nachstehenden Schreiben vom Landratsamt, möchten wir Sie über die "Zulassung Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Schwarzwild, Haarraubwild und Nutria ab 17.05.2024" Informieren.


Die ,dem Landratsamt, erteilten Einzelfall-Ausnahmegenehmigungen zur Verwendung der Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatztechnik auf Basis von Restlichtverstärkungstechnik (inkl. Infrarotstrahler/ -aufheller) oder Wärmebildtechnik werden ab dem heutigen Freitag, den 17.05.2024, nicht mehr vollzogen, soweit sie inhaltliche Beschränkungen oder Auflagen enthalten, die in der geänderten Verordnung nicht vorgesehen sind. Faktisch gilt ab heute ausschließlich die neue gesetzliche Regelung; diese wird durch unsere bereits erteilten Einzelgenehmigungen nicht eingeschränkt.


Das heißt konkret, dass sowohl die Beschränkung der Verwendung der Geräte ausschließlich bei der Jagd auf Schwarzwild, als auch die Pflicht zum Mitführen und Vorzeigen der Ausnahmegenehmigung im Rahmen der Jagdausübung und zuletzt auch die Auflage, dass die Verbindung zwischen Jagdwaffe und Nachtsichtgerät erst vor Ort im Revier hergestellt werden darf, hinfällig sind. 


Ob darüber hinaus ein förmlicher Widerruf bereits erteilter Einzelgenehmigungen erforderlich ist, ist noch nicht endgültig geklärt, hier wird zunächst noch ggf. weitere Weisungen der Ministerien abgewartet und einstweilen auf die pragmatische Lösung der Vollzugsaussetzung gesetzt.


Wichtig: Es bleibt wie bisher aufgrund der Vorgaben des Waffengesetzes (§ 40 Abs. 3 Satz 4 WaffG) dabei, dass nur Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräte zulässig sind (inkl. IR-Strahler + künstliche Lichtquellen), nicht aber die Nachtzielgeräte!

 

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

Die Vorstandschaft





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